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Deine Sicherheit liegt uns am Herzen

Die Sicherheitsbestimmungen im Überblick

  • Jeder Teilnehmer muss eine vollständige Lederbekleidung, Handschuhe, Stiefel und einen Vollvisierhelm tragen. Falls in der Lederbekleidung kein Rückenschutz eingearbeitet ist, so muss ein zusätzlicher Rückenschutz getragen werden.
  • Die Strecke ist zügig zu befahren, anhalten ist streng verboten. Auch im Falle eines Sturzes dürfen nur Streckenposten Hilfe leisten. Diese sind dafür ausgebildet.
    Während der Veranstaltung herrscht für die Teilnehmer absolutes Verbot für die Einnahme von Alkohol oder starken Medikamenten.
  • Jeder Teilnehmer muss sich so verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Die rote Flagge bedeutet, das Training ist abgebrochen. Die Runde ist langsam zu Ende zu fahren. Die gelbe Flagge bedeutet Vorsicht; die Geschwindigkeit ist zu verringern. Bei beiden Flaggensignalen herrscht absolutes Überholverbot. Eine Nichtbeachtung der Flaggensignale führt zum Fahrverbot für den restliche Veranstaltung.
  • Ein Teilnehmer kann ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er die Veranstaltung stört, oder den Weisungen des Sicherheitspersonals nicht folge leistet. In diesen Fällen wird der Veranstaltungspreis nicht zurück erstattet.
  • Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Teilnehmer ist sich der Gefahr durch die Benutzung der Rennstrecke vollumfänglich bewusst. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der Strecke und der dazugehörigen Einrichtungen. Während des Trainings befahren Motorräder mit unterschiedlicher Leistung gleichzeitig die Strecke, deshalb ist unbedingt auf langsamere Fahrer zu achten.
  • Innerhalb der Rennstrecke und der Boxengasse sind Tiere (auch an der Leine) verboten. Teilnehmer die dagegen verstossen können vom Rennstreckenbetreiber aus der Anlage verwiesen werden. Eine Erstattung des Veranstaltungspreises ist in diesem Fall nicht möglich.
  • Die Teilnahme am der Fahrerbesprechung ist für jeden Teilnehmer Pflicht.
  • Alle Veranstaltungen dienen zur Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung. Die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ist nicht notwendig.
  • Die Teilnehmer sind einverstanden, dass Namen, Ergebnislisten und Bilder veröffentlicht werden.
  • Das Gelände ist exklusiv vom Veranstalter gemietet, jeder Verkauf von Reifen oder sonstigen Waren ist verboten. Bei Zuwiderhandlung werden Sfr. 2000.- in Rechnung gestellt, ausserdem erfolgt  ein Ausschluss von der Veranstaltung ohne Erstattung des Veranstaltungspreises.

Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss bei den Veranstaltungen im Besitz einer Krankenversicherung sein. Bei Veranstaltungen im Ausland ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig. Der Teilnehmer bestätigt dies mit der Buchung. Der Veranstalter behält sich vor, eventuelle Kosten für medizinische Versorgung ausserhalb der Rennstrecke (Transport zum Krankenhaus usw.) dem Verletzten in Rechnung zu stellen. Die medizinische Erstversorgung an der Rennstrecke ist im Veranstaltungspreis eingeschlossen. Mit der Buchung unterwerfen sich die Teilnehmer den Bestimmungen aller vom Veranstalter für die Durchführung erlassenden Ausführungsbestimmungen. An der Rennstrecke muss von jedem Teilnehmer ein Haftungsverzicht unterzeichnet werden.

Nach unseren Erfahrungen wissen viele Teilnehmer an Renntrainings nicht, dass „normale“ Versicherungen bei Rennen generell nicht bezahlen. Bei Trainings ohne Rennen oft nur nach Gerichtsverhandlungen. Die allgemeinen Unfallbedingungen, die bei allen Gesellschaften gleich sind, schliessen eine Leistung aus, wenn der Versicherte bei einer Motorsportveranstaltung zu Schaden kommt! Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, eine geeignete Versicherung abzuschliessen.